Die Mietbedingungen Villa Ella

PDF Icon

VERPACHTUNG EINES GEBÄUDES ZUR TOURISTISCHEN NUTZUNG

Vermieter: Reinhard Kurt Hafermalz geboren in Berlin am 23.1.1961 und wohnhaft in Olbia,Via Sannai 41, italienische Steuernummer: HFRRHR61A23Z112I

und dem Mieter des Ferienhaus VILLA ELLA. (nachstehend beide auch als Parteien bezeichnet.)

Folgendes wird hiermit vereinbart und festgehalten:

1) Vertragsgegenstand

Der Vermieter vermietet hiermit an den Mieter, der dies in der gleichen Sach- und Rechtslage annimmt, ausschließlich zur touristischen Nutzung und unter Ausschluss jeglicher anderer Nutzung die in Olbia ( SS ), via di Sannai 41, gelegene Wohneinheit, bestehend aus 3 Zimmern, darunter 2 Schlafzimmer mit 2 Bädern, die vollständig im Eigentum des Vermieters steht. Die Anzahl der Gäste für die Dauer des Aufenthaltes beträgt höchstens 4 Personen. Die maximale Belegung beträgt 4 Personen und ein Kleinkind.

2) Verpflichtungen und Verbote

Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt zu zivilen Wohnzwecken ausschließlich zu touristischen Zwecken zu nutzen.

Es ist dem Mieter untersagt, das Objekt unterzuvermieten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, auch wenn dies nur vorübergehend und/oder unsicher geschieht, da dies die Kündigung des vorliegenden Vertrages zur Folge hat.

Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt mit der gebotenen Sorgfalt zu erhalten und zu pflegen, für seine ordentliche Instandhaltung zu sorgen, es nicht zu verändern oder umzugestalten und es bei Beendigung des vorliegenden Vertrages in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, mit Ausnahme der normalen Verschlechterung durch den Gebrauch.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter innerhalb von 1 Tag nach der Schlüsselübergabe und spätestens 2 Stunden nach der Ankunft eventuelle Mängel an der Wohnung und am Mobiliar zu melden.

Der Mieter verpflichtet sich, die kommunalen Vorschriften zur Mülltrennung einzuhalten, den Müll wie in den Vorschriften angegeben zu trennen und die Abholzeiten einzuhalten. Er verpflichtet sich außerdem, den Vermieter für alle Bußgelder zu entschädigen, die aufgrund von Fehlern bei der Müllabfuhr, die dem Mieter während seines Aufenthalts zuzuschreiben sind, erhoben werden. Bei grober Vernachlässigung der Sortierung wird eine Gebühr von 100 € für die nachträgliche Sortierung erhoben.

3) Dauer

Der vorliegende Vertrag ist befristet und gilt für die Dauer der gebuchten Mietzeit.

Bei Ablauf endet er, ohne dass es einer Kündigung bedarf, die als jetzt gegeben zu verstehen ist, mit der Verpflichtung des Mieters, das Objekt an den Vermieter zurückzugeben.

4) Miete und Nebenkosten

Es wird ein Mietzins laut Buchungsbestätigung vereinbart, zu dessen Zahlung sich der Mieter bei Abschluss des folgenden Vertrages verpflichtet.

5) Überweisung

Der Vertrag gilt mit Zahlung der Ferienhausmiete als geschlossen. 

6) Schiedsklausel

Mit Abschluss der Buchung vereinbaren die Parteien die Annahme des Reglements und der Schiedsklausel, die die mögliche Beilegung von auftretenden oder entstandenen Streitigkeiten regelt, indem sie alles der obligatorischen zivilen Schlichtungs- und/oder Schiedskammer der Schlichtungsstelle – Schiedskammer – von „Italia Concilia“ überlassen, die diesem Vertrag beigefügt ist. 

Für alles, was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist, erklären die Parteien die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und die Vorschriften des Tourismusgesetzes sowie die örtlichen Gepflogenheiten für anwendbar.


Hausordnung „Ferienhaus VILLA ELLA“

PDF Icon

Liebe Gäste,  

Wir begrüßen Sie im Ferienhaus der Villa ELLA. 

Wir haben uns um jedes Detail gekümmert, damit Sie sich während Ihres Aufenthalts wie zu Hause fühlen können. Um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu lesen und einzuhalten:

Art.1 Annahme des Reglements  

  • Mit dem Aufenthalt in der „Casa Vacanze ELLA“ akzeptieren Sie implizit diese Bestimmungen.

Art. 2 Check-in  

  • Der Check-in ist am Anreisetag ab 15.00 Uhr nach vorheriger Absprache mit dem Gastgeber oder der verantwortlichen Person möglich.
  • Der Mieter und eventuelle Gäste müssen ein gültiges Ausweisdokument vorweisen, da ihre Anwesenheit der Gemeinde mitgeteilt werden muss.
  • Die Schlüssel und ein Smartphone zur Steuerung der Beleuchtung der Unterkunftseinheit werden übergeben; Bei Verlust oder Beschädigung den Vermieter so schnell wie möglich benachrichtigen. Anfällige Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
  • Alle Schäden und/oder Verschlechterungen jeglicher Art, die vom Mieter an der Struktur und der Ausrüstung im Inneren der Struktur und an der Vegetation festgestellt werden, müssen dem Vermieter und/oder der verantwortlichen Person unverzüglich spätestens 2 Stunden nach dem Check-in gemeldet werden, nach Ablauf dieser Frist können diese dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Art. 3 Check-out  

  • Check-out ist bis 10.00 Uhr, sofern nicht anders vereinbart.
  • Die Rückgabe der Schlüssel und des zur Verfügung gestellten Smartphones bei der Abreise ist obligatorisch.
  • Der Vermieter und/oder die verantwortliche Person hat bei der Abreise das Recht, alle Schäden und/oder Beeinträchtigungen jeglicher Art, die durch den Mieter oder die Gäste an der Anlage, an der Ausstattung und den Geräten der gesamten Anlage sowie an der Vegetation verursacht wurden, zu besichtigen und zu melden, wobei sich der Vermieter und/oder die verantwortliche Person in jedem Fall das Recht vorbehält, dem Mieter (als alleiniger Verantwortlicher) innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise alle Schäden unter Angabe des geschätzten Schadensbetrags in Euro für eine eventuelle Erstattung zu melden. 

Art. 4 Benimmregeln  

  • Fehlverhalten, Aktivitäten, Spiele und die Benutzung von Geräten, die andere Gäste stören, sind in der Einrichtung jederzeit zu vermeiden. Die Erwachsenen sind für das Verhalten der ihnen anvertrauten Minderjährigen verantwortlich, und der Betreiber der Einrichtung haftet nicht für Unfälle jeglicher Art, die auf die mangelnde Beaufsichtigung und Betreuung der Minderjährigen durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten zurückzuführen sind. Das Verhalten muss zu jeder Zeit so sein, dass die Ruhe der anderen zu keiner Zeit des Tages gestört wird.  
  • Der Mieter und jeder Gast ist für die Aufbewahrung seiner persönlichen Gegenstände und Wertsachen in der Wohnung verantwortlich; der Eigentümer haftet nicht für deren unglücklichen Diebstahl oder Verlust. Zur Sicherung der Wertgestände steht ein Tresor zu Verfügung.
  • Der Mieter und jeder Gast ist für sein eigenes Verhalten im Haus und in der Umgebung verantwortlich und wird bei Unfällen, die er zu verantworten hat, zum Schadensersatz herangezogen.
  • Der Mieter und/oder die Gäste sind verpflichtet, vor dem Verlassen der Wohneinheit die Eingangstür und die Fenster zu verschließen, das Licht und alle elektrischen Geräte (Fernseher, Herd, Klimaanlage usw. …..) auszuschalten und die Wasserhähne abzudrehen. Die Anlage ist steuerbar und kontrollierbar über SmartHome. Sollte beim Verlassen des Grundstücks vergessen werden elektrische Geräte auszuschalten, hat der Vermieter das Recht diese ohne Betreten der Räumlichkeiten auszuschalten.
  • In den Schlafzimmern ist es strengstens untersagt, Kocher oder ähnliches für die Zubereitung von Speisen zu verwenden;
  • In den Unterkünften darf nur die bei der Buchung angegebene Anzahl von Personen übernachten; Ausnahmen sind nicht zulässig

Die den Gästen zugestandenen Räume sind wie folgt:

  • Benutzung des Schwimmbades von 09.00 bis 19.00 Uhr – außerhalb der angegebenen Zeiten ist die Benutzung strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor.
  • Das Haupthaus ist den Gästen für die Dauer ihres Aufenthaltes untersagt, es sei denn, der Eigentümer hat dies ausdrücklich genehmigt.
  • Die Holzterrasse unterhalb vom Pool ist für alle Gäste konstruiert und steht für Freizeitaktivitäten und Erholung zur Verfügung.

Art. 5 Reinigung und Service  

  • In der Wohnung finden Sie alles, was Sie brauchen: Decken, Laken, Kissen, Handtücher, Geschirr und Haushaltsgeräte. 
  • Der Wechsel der Bettwäsche (die Sie zu Beginn Ihres Aufenthalts sauber vorfinden) erfolgt einmal wöchentlich (oder bei jedem Wechsel der Gäste) und der Handtücher drei mal pro Woche.
  • Für die Sauberkeit und Ordnung in den Zimmern, sowie im Pool-,Fitness- und Freizeitbereich  während des Aufenthalts ist der Gast verantwortlich.
  • Die Reinigung der Küchenzeile und des Geschirrs obliegt ausschließlich dem Gast;
  • Es ist verboten, das WC mit Windeln, Papier oder anderem sperrigen Material zu verstopfen. Für Hygieneprodukte stehen gesonderte Abfallbehälter in den Badezimmern zu Verfügung.
  • Benutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter für die getrennte Sammlung von Plastik, Metall, Papier und feuchtem Restmüll. Gefüllte Säcke können in den dafür vorgesehenen Müllsammelstellen abgestellt werden. Bei Nichteinhaltung kann der Gast, falls die Müllabfuhr Anomalien feststellt, zur Zahlung von Bußgeldern aufgefordert werden; 
  • Der Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Endreinigung des gewährten Objekts sind im Mietpreis enthalten. Wir bitten beim Verlassen der Wohnung alle elektrischen Geräte( mit Ausnahme Kühlschrank ) auszuschalten. 
  • Unvorhergesehene Mehrkosten für Sonderwünsche gehen allein zu Lasten des Gastes
  • Bitte benutzen sie die die Badezimmerhandtücher nicht als Strandhandtücher. Ein Set für den Strand wird Ihnen auf Anfrage gern zu Verfügung gestellt.

Art. 6 Verbote  

  • Lärmen ist von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr und von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr verboten.
  • Partys, Feste oder ähnliche Veranstaltungen sind nicht gestattet, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdrücklich genehmigt.
  • Das Rauchen ist im Haus und in der direkten Umgebung der Poolanlage verboten.
  • Es ist verboten, Möbel und Einrichtungsgegenstände zu entfernen oder zu beschädigen.
  • Im direkten Poolbereich sind Flaschen und Gläser verboten.

Art. 7 Kaution  

  • Die Kaution für den Aufenthalt beträgt 20 % des Wertes des Mietpreises für den gesamten Aufenthalt und wird vom Mieter bei Vertragsunterzeichnung zusammen mit dem vereinbarten Mietbetrag gezahlt. Der Kautionsbetrag wird am Ende des Aufenthalts in voller Höhe zurückerstattet, mit Ausnahme eventueller Schäden, für die ein Abzug vorgenommen wird;
  • Im Falle eines Schadens wird, vorbehaltlich einer Einigung über die Höhe des Schadens, dieser Betrag von der geleisteten Kaution abgezogen; im Falle eines Schadens, dessen Höhe die Kaution selbst übersteigt, muss der Mieter einen weiteren Betrag zur Begleichung des Schadens zahlen;
  • Kommt keine Einigung über die Höhe des Schadens zustande, wird die Kaution in voller Höhe einbehalten und bei Beendigung des Aufenthalts nicht zurückerstattet; Rechnungen und/oder Quittungen für eine eventuelle Rückerstattung oder Entschädigung folgen in den folgenden Tagen.

Art. 8 Nützliche Kontakte  

In Notfällen oder bei Bedarf wenden Sie sich bitte an den Eigentümer unter 0049 160 584 1201

– Notrufnummern Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen: 112

Art. 9 Gerichtsstand

Die Parteien (Vermieter und Mieter) erkennen gegenseitig an, dass sie sich bei eventuellen Streitigkeiten an die zivile Schlichtungs- und/oder Schiedskammer der Schlichtungsorganisation „Italia Concilia“ mit Sitz in Piano (BO) – Zweigstelle Olbia, via F.lli Cairoli nr 7/B – wenden. Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Reglements akzeptieren die Parteien das hier Geschriebene und unterzeichnen die Mediations-/Schiedsklausel, die dem Vertrag und dem vorliegenden Reglement beigefügt wird. Das örtlich zuständige Gericht ist das Gericht von Tempio Pausania.

Urlaub. Ferienhaus. Sardinien.

Bei Fragen oder Wünschen einfach anrufen.

Fragen? Sende mir eine NAchricht.

Nach oben scrollen